ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der admotion GmbH, Lachen SZ.
VERTRAGSINHALT
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der admotion GmbH in Lachen und dem Kunden, welcher die Dienste von admotion in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Best andteil jedes Auftrags. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
ARBEITSGRUNDSÄTZE
admotion richtet sich nach den Arbeitsgrundsätzen der Berufsverbände und befolgt die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Grundsätze über die Lauterkeit der Werbung.
TREUEPFLICHT UND GESCHÄFTSGEHEIMNIS
Als Beauftragte des Kunden verpflichtet sich admotion, sämtliche übertragenen Arbeiten sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen, die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten und Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren.
STELLVERTRETUNG / LEISTUNG DRITTER
admotion ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen und ist besorgt für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion. Gegenüber Dritten handelt admotion auf eigene Rechnung oder stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden.
KONKURRENZAUSSCHLUSS
Im Grundsatz besteht kein Anspruch auf Konkurrenzausschluss, sofern dies nicht in einem separaten Vertrag ausdrücklich vereinbart wird. Eine solche Regelung bedingt in der Regel im Gegenzug die Vergabe des Gesamtmandats an admotion für sämtliche Dienstleistungen, welche von admotion erbracht werden können.
GEISTIGES EIGENTUM
Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von admotion, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von ihr geschaffenen Leistungen (Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Texte, grafische Arbeiten, Fotos, Logos, Claims usw.).
NUTZUNGSRECHTE
Im Rahmen eines Einzel auftrags oder eines Beratungsvertrags steht dem Kunden für die geschaffenen Arbeiten ein zweckgebundenes Nutzungsrecht im Umfang der vorgesehenen Erstnutzung zu. Die Verwendung über den vereinbarten Umfang oder Zeitraum hinaus ist honorarpflichtig. Diese Entschädigung entspricht in der Regel 10% der Werbekosten für das genutzte Werbemittel und ist für die Dauer von drei Jahren jährlich oder pauschal zu entrichten. Nach diesem Zeitablauf ist das Nutzungsrecht für das betreffende Werbemittel abgegolten. admotion darf die Tätigkeit für den Kunden in ihren eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in den Medien veröffentlichen. admotion ist berechtigt, die entwickelten Kommunikationsmittel abzubilden und zu beschreiben.
WIDERRECHTLICHE NUTZUNG
Für den Fall einer widerrechtlichen Nutzung des geistigen Eigentums sowie von Präsentationsvorschlägen von admotion durch den Kunden, wird eine Konventionalstrafe von mindestens CHF 5’000.— pro Übertretung fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht dahin.
BELEGSEXEMPLARE
Von allen durch admotion gestalteten Print-Werbemitteln sind der Agentur kostenlos fünf Exemplare als Belege zu überlassen.
UNTERLAGEN
Die Aufbewahrung von Druckunterlagen und Bildern erfolgt auf Kosten von admotion. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die Originaldruckdateien werden auf Verlangen des Kunden herausgegeben, sofern der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Werden Unterlagen während mehr als einem Jahr nach Auftragsende nicht benutzt und nicht zurückverlangt, ist admotion berechtigt, diese zu vernichten. Die Herausgabe von Unterlagen an den Kunden beinhaltet nicht die automatische Freigabe des Nutzungsrechtes.
LEISTUNGEN UND VERBINDLICHKEIT
Mit der Erteilung eines Auftrags in schriftlicher und/ oder mündlicher Form oder mit dem Abschluss eines Beratungsvertrags erklärt sich der Auftraggeber mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
PREISE UND OFFERTEN
Eine erste Offerte von admotion, welche aufgrund von ungefähren Angaben erstellt wurde, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Fahrspesen, Materialkosten sowie Autorkorrekturen (siehe Punkt «Autorkorrekturen»). Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten erlischt nach der angegebenen Frist.
AUTORKORREKTUREN
Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzkosten. Sie werden durch fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen verursacht. Die notwendigen Ergänzungen und Korrekturen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten (zwei Korrekturrunden). Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.
RECHNUNGSSTELLUNG / MEHRWERTSTEUER
Die Arbeiten von admotion werden nach der Kundenpräsentation in Rechnung gestellt. Für Arbeiten, welche einen Zeitraum von mehr als einem Monat beanspruchen, können Zwischenabrechnungen erstellt werden. Bei Neukunden wird bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung von 50% verlangt. Alle Offerten verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und sind Nettobeträge in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist.
AUFTRAGSREDUZIERUNG / -ANNULLIERUNG
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, verrechnet admotion die begonnenen Arbeiten nach effektivem Aufwand. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat admotion einen Anspruch auf den gesamten Betrag. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
REKLAMATIONEN
Reklamationen sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Arbeiten oder Produkte schriftlich an admotion zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung admotion lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in der Verantwortung von admotion. Die Agentur setzt sich in diesem Falle als Vermittler für eine faire Regelung zwischen dem Kunden und Dritten ein, kann jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden.
HAFTUNG
Die Haftung seitens admotion beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadenansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
RECHT UND GERICHTSSTAND
Der gemäss diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Vertrag oder erteilte Auftrag untersteht Schweizerischem Recht. Zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht des Bezirks Höfe zuständig.
Lachen, 2018